1. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 25 Abs. 6 des SchOG können an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen therapeutische und funktionelle Übungen in Form von Kursen durchgeführt werden. Sprachheilkurse sind Kurse im Sinne dieser Bestimmung.

 

Sprachheillehrer/innen sind – auch wenn sie ihre Tätigkeit an mehreren Schulen ausüben – einer Stammschule zugeordnet, die die Fach- und Dienstaufsicht wahrzunehmen hat. Die fachliche Begleitung und mobile Einsatzplanung der Sprachheillehrer/innen erfolgt über den zuständigen Diversitätsmanager/die zuständige Diversitätsmanagerin in der Bildungsregion.

 

 

2. Arbeitsfeld

 

Für die Förderung von Pflichtschüler/innen mit Sprachauffälligkeiten bzw. Behinderungen im Sprach-, Sprech-, Stimm- bzw. Kommunikationsbereich sind in Österreich Sprachheillehrer/innen zuständig.

 

Sprachförderung will erreichen, dass Kinder kommunikationsfähig bleiben bzw. werden, Freude am Sprechen haben, ihre psychische, soziale und berufliche Entwicklung bestmöglich unterstützt wird.

 

Die Sprachentwicklung ist auch von wesentlicher Bedeutung für den Schriftspracherwerb. Sprachauffällige Kinder stellen eine große Risikogruppe für die Entwicklung von Sekundarstörungen dar. Bei 60 bis 80 % der Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung lassen sich Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache nachweisen.

 

Sprachstörungen können zu einem großen Teil behoben oder zumindest vermindert werden. Voraussetzung dafür ist ihre frühzeitige Feststellung und Behandlung. Zu den häufigsten Sprech- und Sprachstörungen zählen phonetisch-phonologische Störungen, Sprachentwicklungsver-zögerung, Dysgrammatismus, Stottern, Näseln und Poltern.

 

Der Sprachheilunterricht grenzt sich von der Logopädie ab und widmet sich dem pädagogischen Schwerpunkt in der Sprachintervention.

 

 

3. Ziele

 

Hauptziel ist eine Optimierung der sprachlichen Entwicklung, d.h.

 

- das korrekte Sprechen aller Laute

- das Formulieren von grammatikalisch richtigen Mehrwortsätzen

- die Erweiterung des Wortschatzes und somit des Denkens

- der selbstständige Einsatz von Sprache als wichtiges Kommunikationsmittel

 

Darüber hinaus steht die gesamtpersonelle Entwicklung des Kindes über eine gesteigerte Sprach- und Handlungskompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit und die lustbetonte spielerische Arbeit mit Sprache im Mittelpunkt sprachheilpädagogischer Tätigkeit.

 

 

4. Durchführung

 

Im Mittelpunkt der Arbeit von Sprachheillehrer/innen steht das Kind in seiner Gesamtheit. Ihre Aufgabe ist die sprachheilpädagogische Unterrichts- und Förderarbeit, die vor, während oder nach der Unterrichtszeit unter Berücksichtigung des Stundenplanes erfolgen kann. Darüber hinaus ist auch die Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Lehrer/innen, Schulleiter/innen, den Eltern, Therapeut/innen etc. wichtig, um eine gemeinsame Förderstrategie für das Kind umsetzen zu können (Informationsblätter, Elterngespräche, Elternabende, Klassenforen, Konferenzen, Elternsprechtage). Die Früherkennung von sprachlichen Auffälligkeiten spielt dabei eine wesentliche Rolle. Daher sind Sprachheillehrer/innen bereits bei den Schuleinschreibungen im Einsatz. Dort erfolgt eine kurze Sprachstandserhebung und Überprüfung der Lautbildung. Die Vernetzung mit Elememtarpädagog/innen geschieht im Bedarfsfall über den zuständigen Diversitätsmanager/die zuständige Diversitätsmanagerin. Im Kindergarten durchgeführte, standardisierte Tools zur sprachlichen Entwicklung werden dabei miteinbezogen.

 

Die Erziehungsberechtigten sind von einer festgestellten Sprachauffälligkeit (siehe 5. Meldevorgang) nachweislich mittels Formblatt 1 „Anmeldung zum Sprachheilunterricht“ zu verständigen. Wenn die Anmeldung der Eltern für den Sprachheilkurs vorliegt, erstellt der Sprachheillehrer/die Sprachheillehrerin in Kooperation mit dem Diversitätsmanager/der Diversitätsmanagerin des Fachbereiches Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik einen Stundenplan.

 

Dieser ist mit den betroffenen Schulleitungen insofern abzustimmen, als

- eine gleichmäßige Verteilung der Stunden auf alle Schultage anzustreben ist,

- der Sprachheilunterricht Einzelunterricht und Gruppenunterricht ist, sofern Schüler/innen auf Grund ihrer
  Defizite in Gruppen zusammengefasst werden können.

 

Sollte es erforderlich sein, dass der Sprachheilunterricht im folgenden Schuljahr fortgesetzt werden muss, so ist eine neuerliche Mitteilung mittels Formblatt 2 „Weiterführung des Sprachheilunterrichts“ an die Eltern zu richten. Mit diesem Formblatt melden die Eltern das Kind für ein weiteres Schuljahr neuerlich an.

 

Im Sinne einer zeitgemäßen Pädagogik und einer ganzheitlichen Förderung sind sprachfördernde Maßnahmen, sofern es für die pädagogische Situation sinnvoll erscheint, auch in den Klassenverband zu integrieren (Beiziehung des Sprachheillehrers/ der Sprachheillehrerin in das Lehrer/innenteam).

 

Es sollte unbedingt verhindert werden, dass Schüler/innen stets während desselben Unterrichtsgegenstandes sprachheilpädagogisch gefördert werden. Dafür ist der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin durch Stundentausch verantwortlich.

 

Sollte der Sprachheilunterricht aus diversen Gründen (Krankheit etc.) ausfallen, hat der Sprachheillehrer/die Sprachheillehrerin dies der Stammschulleitung und dem zuständigen Diversitätsmanager/der zuständigen Diversitätsmanagerin zu melden. Diese/r hat die Betreuungsschulen zu verständigen. Entfällt an einer Betreuungsschule der Sprachheilunterricht (z.B. Wandertag, Exkursion etc.) ist der zuständige Diversitätsmanager/die zuständige Diversitätsmanagerin frühzeitig zu verständigen und der Sprachheillehrer/die Sprachheillehrerin einer anderen Betreuungsschule bzw. Tätigkeit zuzuteilen.

 

Die Notwendigkeit einer Abholung der zu betreuenden Schüler/innen von und in die Klasse ist mit der für die Aufsicht zuständigen Schulleitung zu vereinbaren.

 

Reale Wegzeiten sind im Arbeitsbereich C anzurechnen.

 

Der Sprachheillehrer/Die Sprachheillehrerin hat an Pädagogischen Konferenzen des Fachbereiches Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik teilzunehmen. Diese haben mindestens einmal pro Semester stattzufinden.

 

 

5. Meldevorgang

 

Erstabklärung

Die Erstabklärung erfolgt möglichst zu Beginn des ersten Schuljahres. In einer Screening-Phase/Reihenuntersuchung wird Art und Grad der Sprachstörung diagnostiziert. Dazu werden Gespräche mit dem Kind durchgeführt und Spielangebote zur Sprachbeobachtung gemacht, mit dem Ziel der Erhebung einer Spontansprachstichprobe, kombiniert mit evozierten Sprachproben.

 

Zustimmung der Eltern

Die Zustimmung der Eltern für die sprachheilpädagogische Arbeit erfolgt mittels Unterschrift auf dem Formblatt 1 „Anmeldung zum Sprachheilunterricht“.

 

Reihung der Kinder

In den Sprachheilunterricht werden ausschließlich Schüler/innen mit Sprachbeeinträchtigungen aufgenommen. Die Reihung hierbei erfolgt nach dem Kriterienkatalog der Landesarbeitsgemeinschaft der Kärntner Sprachheillehrer/innen.

 

 

6. Qualifikation, Fort- und Weiterbildung

 

Sprachheillehrer/innen sind Sonderschullehrer/innen (mitunter auch Volksschullehrer/innen) mit einer Zusatzausbildung „Hochschullehrgang Sprachheil-pädagogik“ an einer Pädagogischen Hochschule.

 

Sprachheillehrer/innen haben sich regelmäßig einschlägig fort- und weiterzubilden.

 

Anmerkung:

Die Qualifikation zum Sprachheillehrer/zur Sprachheillehrerin leitet nicht das Recht ab, in diesem Tätigkeitsbereich - stundenweise oder zur Gänze - eingesetzt zu werden.

Die Einsatzmöglichkeit ergibt sich

a. aus den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Wochenstunden und

 b. aus dem pädagogischen Bedarf in der Bildungsregion

und wird vom zuständigen Diversitätsmanager/der zuständigen Diversitätsmanagerin des Fachbereiches Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik koordiniert.

 

Sind die Ressourcen vorhanden, ist jedenfalls ein geprüfter Sprachheillehrer/eine geprüfte Sprachheillehrerin einzusetzen.

 

 

7. Dokumentation

 

Zu Beginn des Schuljahres ist der Stundenplan des Sprachheillehrers/der Sprachheillehrerin in zweifacher Ausfertigung der Stammschule und dem zuständigen Diversitätsmanager/der zuständigen Diversitätsmanagerin des Fachbereiches Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik zu übermitteln.

 

Jeder Sprachheillehrer/Jede Sprachheillehrerin ist verpflichtet, seine/ihre Arbeit in einem Tagebuch für den jeweiligen Sprachheilkurs zu dokumentieren. Das Tagebuch beinhaltet den Stundenplan, den Entfall des Sprachheilunterrichtes, die Tageseintragungen und die Listen der geförderten Schüler/innen geordnet nach den einzelnen Schulen. Für jeden sprachauffälligen Schüler/jede sprachauffällige Schülerin ist ein Förderbogen für den Sprachheilkurs anzulegen. Dieser beinhaltet neben den Schülerdaten
- das Beobachtungsblatt: Auflistung der Beobachtungen nach den Sprachebenen

- den Verlaufsbogen: dokumentiert den genauen Verlauf der Förderung.

 

Tagebuch und Förderbögen können auch in digitaler Form verfasst werden.

 

Darüber hinaus ist ein digitaler Tätigkeitsbericht begleitend während des Schuljahres zu führen (http://sonderpaed.jimdo.com/formulare/tätigkeitsberichte/).

 

Am Ende des Schuljahres ist der Tätigkeitsbericht über die Stammschulleitung dem zuständigen Diversitätsmanager/der zuständigen Diversitätsmanagerin im Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik zu übermitteln, der/die eine Regionszusammenfassung an die BD für Kärnten (Referentin FIDS) weiterzuleiten hat.

 

 

8. Inkrafttreten

 

Das Rundschreiben tritt mit Beginn des Schuljahres 2020/21 in Kraft.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass durch das gegenständliche Rundschreiben das Rundschreiben Nr. 09/2016 außer Kraft gesetzt wird.