Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 wird das Recht von Kindern mit Behinderung auf Anti-Diskriminierung im Rahmen eines inklusiven Bildungssystems festgeschrieben. Die österreichische Bundesregierung hat sich gemeinsam mit allen anderen Unterzeichnerstaaten damit verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen umzusetzen:

 

§ 24 Bildung der UN-Behindertenrechtskonvention

  • Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und Kinder mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulbesuch oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.
  • Menschen mit Behinderung müssen - gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben - Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
  • Es müssen angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden.
  • Menschen mit Behinderungen müssen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern.
  • Es müssen - in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration - wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik in Kärnten bemüht sich, durch unterschiedlichste Maßnahmen und Unterstützungsangebote in verschiedenen Fachbereichen (siehe rechts), die größtmögliche Inklusion (Teilhabe) aller Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen oder Störungen zu erzielen.

 

Die Fachbereiche in der Sonderpädagogik erstrecken sich von Sinnesbehinderungen über Sprachheilpädagogik, Verhaltenspädagogik, Autismus-Spektrum-Störungen, Legasthenie/Dyskalkulie bis hin zu pflegerisch-helfenden Unterstützungsleistungen im Unterricht.

 

In jedem dieser Fachbereiche gibt es verantwortliche Diversitätsmanager/innen, die von LAG-Leiter/innen und Pädagogischen Berater/innen fachlich unterstützt werden und die zuständig für die regionale Umsetzung der zentral erarbeiteten Maßnahmen und Angebote in den einzelnen sonderpädagogischen Fachbereichen sind.

 

 

 

Bundeslandspezifisches Konzept zur Umsetzung inklusiver Bildung NAP 22-30
Bundeslandspezifisches Konzept zur Umset
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