Inklusive Bildung an Bundesschulen

Es gibt Schüler/innen mit Behinderung, die zwar im Sinne von § 3 Abs. 1 SchUG über die Eignung zum Besuch einer allgemein bildenden höheren Schule (AHS) oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMHS) verfügen, zur Bewältigung des Schulalltages aber dennoch besonderer Unterstützung bedürfen.

 

 

Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik in der Bildungsdirektion unterstützt diesen Inklusionsprozess mit verschiedenen Unterstützungsleistungen, je nach individueller Bedarfslage:

 

  • Beratung und Begleitung in allen Fragen der inklusiven Bildung durch Diversitätsmanager/innen (siehe FIDS)
  • Anwendung des Nachteilsausgleichs, der auf § 18 Abs. 6 SchUG beruht
  • Einsatz behinderungsspezifischer Förderstunden durch Landeslehrer/innen in Mitverwendung (Hören, Sehen)
  • Einsatz von fachspezifischen Förderstunden durch Bundeslehrer/innen des Standortes
  • Persönliche Assistenz an Bundesschulen (Angebot durch BMKz Assistenz gGmbH)
  • Bereitstellung von Assistenzleistungen für Schüler/innen mit Autismus-Spektrum-Störungen (Angebot durch pro mente Wien)

 

All diese Leistungen können am Antragsweg in der Bildungsdirektion eingebracht werden und werden in der Folge vom Diversitätsmanagement geprüft und freigegeben.

 

Ein erfolgreicher Schulabschluss stellt eine nicht hoch genug zu veranschlagende Voraussetzung für die vollständige Teilhabe in der Gesellschaft sowie für eine selbstbestimmte Lebensführung dar. Im Hinblick auf eine gelungene gesellschaftliche Integration sind Bildungsabschlüsse daher von unschätzbarem Wert.