Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderung an Bundesschulen

 

 

  • Rechtsgrundlage: BMBWF Erlass vom 17.9.2023: „Erlass betreffend Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes“ (Dolmetschleistungen)

              § 39 Abs. 3 SchOG (Beantragung sonderpädagogischer Förderung)

  • Zielgruppe: Schüler/innen mit einer Hörbehinderung, die kognitiv in der Lage sind, dem lehrplanmäßigen Unterricht der Bundesschule zu folgen

 

  • Antragsprozess: Antrag der Schule an die BD/Fachstab zur Prüfung der Anspruchs- 
                               voraussetzungen (Diagnosen) – Formvorlage 1

                               Zusätzl. an der Nahtstelle VS-Sek 1: Einholen des Übergabeformulars der
                               abgebenden Lehrerin/des abgebenden Lehrers durch den Fachstab

                               Erstellung der landesweiten Liste „Integration an Bundesschulen (Einsatz
                               Landeslehrer/innen, Einsatz Bundeslehrer/innen) durch den Päd. Dienst/
                               Fachstab

                               Weiterleitung der landesweiten M-Liste an das BMBWF – Präs./Abt. 11

                               Zusammenfassung aller Lehrer/innen für die Mitverwendung und Beantragung in
                               der Präsidiale durch den Päd. Dienst/Fachstab

  • Höchstmaß der Förderstunden pro Schüler/in: 4 Wochenstunden

 

  • Höchstmaß der Dolmetschstunden pro Schüler/in: bedarfsbezogen

 

  • Für fachliche Fragen:     regionale Diversitätsmanager/innen der BD

 

Formvorlage 1
Integrationsantrag §39 Schulleiter.docx
Microsoft Word Dokument 107.3 KB
Übergabeformular Lehrer/innen
Formblatt 3 Meldung Bundesschulen Lehrkr
Microsoft Word Dokument 110.6 KB
Nahtstellenbericht
Formblatt 7 Nahtstellenbericht.xls
Microsoft Excel Tabelle 48.0 KB