Persönliche Assistenz für Schüler/innen mit einer Körperbehinderung bzw. hochgradigen Sehbehinderung/Blindheit an Bundesschulen
- Rechtsgrundlage: BMBWF Erlass vom 17.9.2023: „Erlass betreffend Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des
Bundes
- Zielgruppe: Schüler/innen mit einer Körperbehinderung bzw. hochgradigen Sehbehinderung/ Blindheit, die kognitiv in der Lage sind, dem lehrplanmäßigen Unterricht
der Bundesschule zu folgen
- Antragsprozess:
Antrag der Eltern beim Trägerverein BMKz Assistenz gGmbH (formlos)
Antrag von BMKz Assistenz gGmbh an die BD/Fachstab FIDS zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Diagnosen)
Einzel- oder Sammelantrag vom Fachstab FIDS an die Präsidialabteilung zur Genehmigung
Übermittlung der genehmigten Einzel- oder Sammelanträge an die betroffene Schule, den Trägerverein BMKz Assistenz gGmbH und das Referat Präs./2a
- Höchstmaß der Unterstützungsleistung pro Schüler/in: Anzahl der Unterrichtsstunden lt Lehrplan + Wegzeit
- Trägerverein für fachliche Fragen: BMKz Assistenz gGmbH
Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum Kärnten
Mag. Marina Maric (0699/11071901)