Persönliche Assistenz für Schüler/innen mit einer Körperbehinderung bzw. hochgradigen Sehbehinderung/Blindheit an Bundesschulen

 

  • Rechtsgrundlage: BMBWF Erlass vom 17.9.2023: „Erlass betreffend Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes
  • Zielgruppe: Schüler/innen mit einer Körperbehinderung bzw. hochgradigen Sehbehinderung/ Blindheit, die kognitiv in der Lage sind, dem lehrplanmäßigen Unterricht der Bundesschule zu folgen
  • Antragsprozess:
    Antrag der Eltern beim Trägerverein BMKz Assistenz gGmbH (formlos)
    Antrag von BMKz Assistenz gGmbh an die BD/Fachstab FIDS zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Diagnosen)
    Einzel- oder Sammelantrag vom Fachstab FIDS an die Präsidialabteilung zur Genehmigung
    Übermittlung der genehmigten Einzel- oder Sammelanträge an die betroffene Schule, den Trägerverein BMKz Assistenz gGmbH und das Referat Präs./2a
  • Höchstmaß der Unterstützungsleistung pro Schüler/in: Anzahl der Unterrichtsstunden lt Lehrplan + Wegzeit 
  • Trägerverein für fachliche Fragen:    BMKz Assistenz gGmbH
                                                              Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum Kärnten
                                                              Mag. Marina Maric (0699/11071901)