Pädagogischer Dienst

Folgende Abteilungen sind einheitlich in allen Bildungsdirektionen im Bereich Pädagogischer Dienst vorgesehen:

Abteilung

Leistungen

Bildungsregion
(pro Region eine Abteilung)

       Qualitätsmanagement

 

       Bereitstellung, Koordination und Betreuung sonder- und inklusionspädagogischer  Maßnahmen

Minderheitenschulwesen
(in Kärnten und Burgenland)

       Qualitätsmanagement

 

       Bereitstellung, Koordination und Betreuung sonder- und inklusionspädagogischer  Maßnahmen

 

Ebenfalls in den Bereich Pädagogischer Dienst fallen die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung diversitätsbedingter und genderspezifischer Disparitäten (insbesondere die Sprach- und Leseförderung sowie  die Begabungs- und Begabtenförderung). Darüber hinaus sind auch die Verkehrs- und Umwelterziehung sowie Implementierungsstrategien zur Digitalisierung im Pädagogischen Dienst zu verankern.

Im Bereich Pädagogischer Dienst soll ein Fachstab mit ReferentInnen eingerichtet werden. Der Fachstab unterstützt den/die LeiterIn des Bereichs Pädagogischer Dienst in der Erfüllung der Aufgaben.


Dem Fachstab können MitarbeiterInnen der Schulaufsicht und sonstige Verwaltungsbedienstete angehören. Die Festlegung der Aufgabenprofile obliegt der Leitung des Bereichs Pädagogischer Dienst. FachinspektorInnen (FI) sind jedenfalls im Fachstab anzusiedeln.


Aufgabenbereiche der ReferentInnen des Fachstabs sind zum Beispiel: Berufsbildung und Wirtschaft; Bildungspolitische Reform- und Entwicklungsvorhaben; Diversität, Inklusion und Sonderpädagogik; Digitalisierung; evidenzbasierte Steuerung usw.


Aufgaben des Fachstabs:

Der Fachstab unterstützt die Leitung des Bereichs Pädagogischer Dienst

  1. in sämtlichen Planungs- und Steuerungsangelegenheiten. Dazu zählt vor allem die Erarbeitung von evidenzbasierten Entscheidungsgrundlagen für den/die LeiterIn des Bereichs Pädagogischer Dienst (Bildungsmonitoring).

  2. bei der Umsetzung bildungspolitischer Reform- und Entwicklungsvorhaben sowie bei Querschnittsthemen im jeweiligen Bundesland.

  3. bei der Sicherstellung und schulartenspezifischen Weiterentwicklung des differenzierten Bildungsangebots sowie von aufeinander abgestimmten Schwerpunkt- und Profilbildungen an den Schulstandorten/Clustern im Zuständigkeitsbereich der Bildungsdirektion

  4. bei der Gesamtsteuerung und Zusammenschau über alle Bildungsregionen, insbesondere in der Weiterentwicklung von Strategien und Konzepten für die Regionen. Er bildet den «inhaltlichen Schirm» in den Bereichen Qualitätsmanagement sowie Inklusion und Diversität und gewährleistet die horizontale Koordination und Kommunikation in allen regionsübergreifenden Belangen (z.B. DirektorInnentagungen)

  5. bei der aktiven Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partnern (z.B. Sozialpartner, Elternverbände) in sämtlichen pädagogischen und ausbildungsrelevanten Belangen

Die Schulaufsicht im Fachstab kann mit der Koordination von Projekten im Auftrag des pädagogischen Leiters betraut werden.

 

         30. Schulwoche

         2. - 5. April  2024